Friedhof St. Gotthard/Gebersdorf/Aue
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Thalmässing St. Gotthard
Friedhofsgebührenordnung
Stand: Februar 2018
Der Friedhof in Thalmässing befindet sich im Buchenweg.
Für Personen, die ihren Wohnort nicht im Bereich der Kirchengemeinde St. Gotthard haben, kein anderes Recht auf eine Grabstätte besitzen oder kein Mitglied der zur AcK gehörenden Kirchen sind, erhöhen sich die Belegungsgebühren sowie die Gebühr für die Aussegnungshalle um 50 %.
1. Grabstätten für 25 Jahre | |
Familiengräber | € 750,00 |
Verlängerung Einzeljahr | € 35,00 |
Verlängerung um 25 Jahre | € 750,00 |
Einzelgräber | € 400,00 |
Verlängerung Einzeljahr | € 18,00 |
Verlängerung um 25 Jahre | € 400,00 |
2. Grabmalgebühren
Genehmigung nach Vorlage eines Entwurfs 25,00 €
Jedes Grabmal muss von der Friedhofsverwaltung vor Aufstellung genehmigt werden. Die Gebühr wird dem Steinmetzbetrieb in Rechnung gestellt.
3. Grabhülle
Nach Anweisung des Gesundheitsamtes muss auf dem Landeck-Friedhof zur ordnungsgemäßen Bestattung eine Grabhülle verwendet werden.
Grabhülle + Auffüllmaterial
Umlage des mittleren Einkaufspreises, zur Zeit: 786,59 €
4. Urnengräber für 15 Jahre
Die Belegung erfolgt entweder mit 4 Urnen »in Reihe«, d.h. verschiedene Urnen in einem 4er Grab. Oder die Belegung in Doppelurnengräbern.
Einzelgrab im 4er in Reihe | € 240,00 |
Weitere Verlängerung pro Jahr | € 16,00 |
Anteil Grabplatte | € 200,00 |
Doppelurnengrab | € 420,00 |
Weitere Verlängerung pro Jahr | € 28,00 |
Aufnahme einer Urne im bestehenden Einzel-/Familiengrab | € 75,00 |
5. Urnengräber in einer Urnen-Trauerinsel für 15 Jahre
Jede Trauerinsel beherbergt 8 Urnengräber, die als Doppelurnengräber genutzt werden können. Enthalten sind Stein, Platte und Tafel.
Doppelurnengrab in Trauerinsel | € 1.800,00 |
Weitere Verlängerung pro Jahr | € 95,00 |
Reservierung vorab | 50 % |
6. Benutzung der Leichenhalle und Kühlung
Benutzung der Kühlung pro angefangenen Tag | € 50,00 |
Aussegnungshalle | € 100,00 |
Aufbewahrung einer Urne in der Aussegnungshalle | € 50,00 |
Die Friedhofsordnung ist zu beachten!
Thalmässing, im September 2017
Der Kirchenvorstand
i.A. Dr. Frank Zimmer, Pfarrer