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Friedhof Schwimbach

Der Friedhof in Schwimbach St. Lorenz steht im Eigentum und in der Verwaltung der Kirchenstiftung Schwimbach St. Lorenz.

Für die Benutzung des Friedhofs werden gemäß der Friedhofsgebührenordung vom Dezember 2017 folgende Gebühren erhoben:

Posten Gebühr
Reihengrab für 25 Jahre € 250,00
Verlängerung pro Jahr €   10,00
Familiengrab für 25 Jahre     € 400,00
Verlängerung pro Jahr €   16,00
Doppel-Urnengrab für 15 Jahre € 150,00
Verlängerung pro Jahr €   10,00
Kindergrab für 15 Jahre €   75,00
Verlängerung pro Jahr    €    5,00
Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle €   50,00
Gebühr für Urnenbeisetzung ohne GD
€   30,00
Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals  €   40,00
Gebühr für Beerdigung €   60,00
Aufnahme Urne in bestehendes Grab €   50,00

           

Von Personen, die nicht zur Kirchengemeinde gehören und auch sonst kein Anrecht auf Besetzung eines Grabes haben, wird ein Zuschlag von 50 % erhoben.       

Diese Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Im Bedürftigkeitsfall können sie auf Antrag ermäßigt werden.

Die Gebührenordnung wurde in der KV-Sitzung vom September 2017 beschlossen und durch die Evang.-Luth. Landeskirchenstelle Ansbach kirchenaufsichtlich genehmigt mit Schreiben vom November 2017 Az. 68/52. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft

Der Kirchenvorstand

i.A.Pfr. Rudolf Hackner